Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen

Kontopfändung · Verfasst von der TLC Rechtsanwaltskanzlei · Stand 24.09.2026

Der Grundfreibetrag von 1.590 € reicht oft nicht, etwa wenn Sie eine Familie versorgen oder Sozialleistungen beziehen. Diese Beträge lassen sich mit einer P-Konto-Bescheinigung nach § 903 ZPO zusätzlich schützen.

Unterhaltspflichten

Sind Sie anderen Personen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, erhöht sich der Freibetrag um 597,42 € für die erste und um 332,83 € für jede weitere Person. Unterhaltspflichten bestehen gegenüber Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und Kindern.

Die Erhöhung kommt auch in Betracht, wenn Sie selbst nicht erwerbstätig sind, denn Unterhalt kann auch durch Betreuung und Haushaltsführung geleistet werden. Mit einer Bescheinigung können höchstens fünf Personen berücksichtigt werden. Darüber hinaus setzt das Vollstreckungsgericht den Freibetrag auf Antrag fest.

Kindergeld und Geldleistungen für Kinder

Kindergeld, das auf Ihr Konto gezahlt wird, erhöht den Freibetrag zusätzlich, 2026 um 259 € je Kind. Dasselbe gilt für andere Geldleistungen für Kinder wie den Kinderzuschlag oder vergleichbare Rentenbestandteile.

Nicht bescheinigt werden können Leistungen, die dem Kind selbst zustehen, etwa eine Waisenrente. Um sie zu schützen, eröffnen Sie für das Kind ein eigenes Konto oder stellen einen Antrag beim Vollstreckungsgericht.

Bürgergeld, Grundsicherung und Sozialhilfe

Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld bzw. Grundsicherung) und dem SGB XII (Sozialhilfe) sind auch über den Grundfreibetrag hinaus in voller Höhe geschützt, wenn sie in der Bescheinigung ausgewiesen sind.

Nehmen Sie als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Leistungen für andere Personen entgegen, denen Sie nicht zum Unterhalt verpflichtet sind, erhöht sich Ihr Freibetrag ebenfalls. Das betrifft zum Beispiel Familien, in denen ein Partner Kinder aus einer früheren Beziehung mitbringt.

Einmalige Sozialleistungen

Einmalige Leistungen des Sozialamts, etwa für die Erstausstattung einer Wohnung, bei Schwangerschaft und Geburt oder für eine Klassenfahrt, können in die Bescheinigung aufgenommen werden und sind dann geschützt.

Pflegegeld und Ausgleich für Mehraufwand

Geldleistungen, die einen Mehraufwand wegen eines Körper- oder Gesundheitsschadens ausgleichen, erhöhen den Freibetrag. Dazu gehören etwa Pflegegeld und Leistungen für schwerbehinderte Menschen. Nicht dazu gehören Erwerbsminderungsrente, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld und Krankengeld.

Stiftung „Mutter und Kind“

Hilfen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ für Schwangere in einer Notlage sind unpfändbar und können bescheinigt werden.

Sonstige unpfändbare laufende Leistungen

Laufende Geldleistungen können aufgenommen werden, wenn das Gesetz, das die Leistung regelt, ausdrücklich auch ihre Unpfändbarkeit bestimmt.

Wenn die Bescheinigung nicht reicht

Hatten Sie in den letzten sechs Monaten nur unpfändbare Zahlungseingänge und ist das auch für die nächsten sechs Monate zu erwarten, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag anordnen, dass Ihr P-Konto für bis zu zwölf Monate nicht gepfändet werden darf. Zuständig ist das Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz. Den Nachweis führen Sie mit Kontoauszügen.

Umgekehrt kann bei einer Pfändung wegen Unterhaltsschulden das Vollstreckungsgericht den Freibetrag auf Antrag des Gläubigers herabsetzen.

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