Konto gepfändet? So wird es wieder freigegeben
Wird Ihr Konto gepfändet, sperrt die Bank sofort Ihr Guthaben. Mit einem Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, wird Ihr Konto wieder freigegeben: Sie können trotz Pfändung weiter über Ihr Geld verfügen, bis zum monatlichen Freibetrag.
Konto gepfändet: Was Sie jetzt tun sollten
- Konto freigeben: in ein P-Konto umwandeln. Damit wird Ihr Konto wieder freigegeben, bis zur Höhe des Grundfreibetrags von 1.590 €. Beantragen Sie das bei Ihrer Bank, Unterlagen brauchen Sie dafür nicht.
- Höheren Betrag freigeben lassen. Zahlen Sie Unterhalt, erhalten Sie Kindergeld oder Sozialleistungen, legen Sie Ihrer Bank eine P-Konto-Bescheinigung vor. Dann gibt sie auch diese Beträge frei.
- Die Schulden angehen. Das P-Konto schützt Ihr Einkommen, beseitigt aber keine Schulden. Dafür gibt es die außergerichtliche Schuldenbereinigung oder, wenn sie scheitert, das Insolvenzverfahren.
Was ist ein P-Konto?
Ein P-Konto ist ein normales Girokonto mit Pfändungsschutz (§ 850k ZPO). Sie können damit wie gewohnt Geld abheben, überweisen und mit der Karte zahlen. Geschützt ist jedes Guthaben bis zum Freibetrag, egal ob es aus Lohn, Rente, Sozialleistungen oder anderen Zahlungen stammt.
Der Grundfreibetrag liegt seit 1. Juli 2026 bei 1.590 € im Monat. Er erhöht sich mit einer Bescheinigung, zum Beispiel für Unterhaltspflichten und Kindergeld. Alle Beträge finden Sie in der Freibetrag-Tabelle.
Umwandlung in ein P-Konto
Sie haben einen Rechtsanspruch darauf, dass Ihr Girokonto als P-Konto geführt wird. Das gilt jederzeit, auch wenn das Konto bereits gepfändet ist oder im Minus steht. Die Bank muss die Umwandlung spätestens zum Beginn des vierten Geschäftstags nach Ihrem Antrag umsetzen. Ihre Kontonummer und IBAN bleiben gleich.
Beantragen Sie die Umwandlung möglichst schnell. Verlangen Sie sie innerhalb eines Monats nach der Pfändung, wirkt der Pfändungsschutz auf den Zeitpunkt der Pfändung zurück.
Wir beantragen Ihr P-Konto: Bestellen Sie Ihre P-Konto-Bescheinigung und wählen Sie im Auftragsformular die Zusatzleistung „Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos“ (25 €). Wir kümmern uns dann um beides.
Was kostet ein P-Konto?
Die Bank darf für das P-Konto keine höheren Gebühren verlangen als für ein vergleichbares Girokonto. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden.
Nur ein P-Konto pro Person
Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Bei der Einrichtung versichern Sie das gegenüber der Bank. Wer mehrere P-Konten führt, riskiert den Pfändungsschutz und macht sich unter Umständen strafbar.
Gemeinschaftskonto
Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als P-Konto geführt werden. Wird es gepfändet, darf die Bank einen Monat lang nichts an den Gläubiger auszahlen. In dieser Zeit können Sie verlangen, dass Ihr Anteil auf ein eigenes Konto übertragen wird, das Sie dann als P-Konto führen.
Geschäftskonto
Auch ein Geschäftskonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden. Bedenken Sie aber: Es bleibt bei einem P-Konto insgesamt. Sind Privat- und Geschäftskonto gepfändet, müssen Sie sich für eines entscheiden.
Wie läuft eine Kontopfändung ab?
Eine Kontopfändung setzt einen Vollstreckungstitel voraus, meist ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid aus dem Mahnverfahren. Der Gläubiger beantragt beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der Ihrer Bank zugestellt wird. Behörden wie das Finanzamt können ihre Titel selbst erlassen und pfänden ohne Gericht.
Ab der Zustellung darf die Bank nur noch den geschützten Betrag an Sie auszahlen. Die Pfändung bleibt bestehen, bis die Forderung vollständig bezahlt ist. Weitere Gläubiger können dasselbe Konto zusätzlich pfänden, bedient wird zuerst, wer früher gepfändet hat.
Nicht verbrauchtes Guthaben
Geben Sie in einem Monat weniger aus als den Freibetrag, bleibt der Rest geschützt. Er wird in die folgenden drei Kalendermonate übertragen. Was danach noch übrig ist, darf die Bank an den Gläubiger auszahlen.
Schulden dauerhaft loswerden
Das P-Konto verschafft Ihnen Luft, beendet aber die Pfändung nicht. Mit SCHULDENEX, entwickelt von der TLC Rechtsanwaltskanzlei, können Sie sich außergerichtlich mit Ihren Gläubigern einigen.
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