P-Konto Freibetrag 2026/2027: Tabelle

Kontopfändung · Gültig vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 · Verfasst von der TLC Rechtsanwaltskanzlei · Stand 24.09.2026

Seit 1. Juli 2026 gelten höhere Freibeträge auf dem P-Konto. Grundlage ist die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026. Die Tabelle zeigt, wie viel Geld monatlich auf Ihrem P-Konto vor der Kontopfändung geschützt ist.

Freibetrag nach Unterhaltspflichten

Unterhalts­berechtigte Personenab 01.07.2026bis 30.06.2026
keine (Grundfreibetrag)1.590,00 €1.560,00 €
1 Person2.187,42 €2.145,23 €
2 Personen2.520,25 €2.471,27 €
3 Personen2.853,08 €2.797,31 €
4 Personen3.185,91 €3.123,35 €
5 Personen3.518,74 €3.449,39 €

Ohne Bescheinigung schützt die Bank nur den Grundfreibetrag. Die höheren Beträge gelten, sobald Sie Ihrer Bank eine P-Konto-Bescheinigung vorlegen.

Die Bausteine im Einzelnen

Bausteinab 01.07.2026
Grundfreibetrag (§ 899 ZPO)1.590,00 €
Erste unterhalts­berechtigte Person+ 597,42 €
Zweite bis fünfte Person, je+ 332,83 €
Kindergeld, je Kind+ 259,00 €
Weitere geschützte Leistungenin bescheinigter Höhe

Der Grundfreibetrag nach § 850c ZPO beträgt seit 1. Juli 2026 genau 1.587,40 €. Für das P-Konto wird er auf den nächsten vollen 10-Euro-Betrag aufgerundet, also auf 1.590 € (§ 899 Abs. 1 ZPO).

Beispiel

Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern erhält Kindergeld auf ihr Konto. Ihr Freibetrag: 1.590,00 € + 597,42 € + 332,83 € (zwei unterhaltsberechtigte Kinder) + 518,00 € (zweimal Kindergeld) = 3.038,25 € im Monat. Ihren persönlichen Betrag berechnet das Auftragsformular im ersten Schritt, kostenlos und unverbindlich.

Nicht verwechseln: Kontopfändung und Lohnpfändung

Diese Beträge gelten für die Kontopfändung, also für Ihr P-Konto. Wird zusätzlich Ihr Lohn gepfändet, ist das ein eigenes Verfahren: Dann behält Ihr Arbeitgeber den pfändbaren Teil nach der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO ein. Mehr zur Lohnpfändung

Was ändert sich für bestehende Bescheinigungen?

Die neuen Beträge gelten automatisch ab 1. Juli 2026. Ihre Bank passt die Freibeträge bei einer gültigen Bescheinigung selbst an, eine neue Bescheinigung brauchen Sie dafür in der Regel nicht. Eine neue Bescheinigung ist nötig, wenn sich Ihre Verhältnisse ändern, etwa durch ein weiteres Kind oder neue Sozialleistungen.

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