Nachzahlungen auf dem P-Konto schützen

Kontopfändung · Verfasst von der TLC Rechtsanwaltskanzlei · Stand 24.09.2026

Werden Leistungen für mehrere Monate auf einmal nachgezahlt, übersteigt die Summe schnell den Freibetrag. Seit 1. Dezember 2021 können Sie solche Nachzahlungen mit einer P-Konto-Bescheinigung schützen (§ 904 ZPO).

In voller Höhe geschützt

Diese Nachzahlungen können in voller Höhe bescheinigt werden:

Bis 500 € geschützt

Nachzahlungen sonstiger Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch sowie von Arbeitseinkommen sind bis zu einem Betrag von 500 € geschützt. Dazu gehören insbesondere:

Liegt die Nachzahlung darüber, gibt das Vollstreckungsgericht den übersteigenden Betrag auf Ihren Antrag frei. Das Gericht verteilt die Nachzahlung auf die Monate, für die sie bestimmt ist, und prüft für jeden Monat, ob der Freibetrag überschritten wäre. Von sich aus wird es nicht tätig.

Ohne Bescheinigung kein Schutz

Die Bank erkennt nicht selbst, dass es sich um eine Nachzahlung handelt. Solange Sie das nicht mit einer Bescheinigung nachweisen, darf sie den Betrag oberhalb des Freibetrags an den Gläubiger überweisen. Legen Sie die Bescheinigung deshalb so früh wie möglich vor, am besten schon, wenn Sie den Bewilligungsbescheid erhalten.

Für die Bescheinigung benötigen wir die Art der Leistung, die Behörde sowie Datum und Aktenzeichen des Bewilligungsbescheids. Diese Angaben fragen wir im Formular ab.

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