Zusätzlich Lohn gepfändet? Das sollten Sie wissen
Oft pfänden Gläubiger nicht nur das Konto, sondern auch den Lohn. Das sind zwei getrennte Verfahren mit eigenen Regeln. Diese Seite erklärt die Lohnpfändung und wie sie mit Ihrem P-Konto zusammenhängt.
Wie funktioniert eine Lohnpfändung?
Bei einer Lohnpfändung wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Ihrem Arbeitgeber zugestellt. Er zahlt Ihnen dann nur noch den unpfändbaren Teil Ihres Nettolohns aus und führt den Rest direkt an den Gläubiger ab. Welcher Teil pfändbar ist, ergibt sich aus der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO.
Seit 1. Juli 2026 bleiben ohne Unterhaltspflichten 1.587,40 € netto im Monat unpfändbar. Der Betrag steigt mit jeder Person, der Sie Unterhalt leisten, um 597,42 € für die erste und 332,83 € für jede weitere Person. Verdienen Sie mehr, bleibt Ihnen zusätzlich ein Teil des Mehrbetrags. Die genauen Werte stehen in der amtlichen Pfändungstabelle.
Der Unterschied zur Kontopfändung
| Lohnpfändung | Kontopfändung | |
|---|---|---|
| Wer führt sie aus? | Ihr Arbeitgeber | Ihre Bank |
| Was ist betroffen? | Ihr Arbeitslohn | Ihr Guthaben auf dem Konto |
| Was bleibt Ihnen? | Unpfändbarer Teil nach der Pfändungstabelle | Freibetrag auf dem P-Konto |
| Wie erhöhen? | Angaben gegenüber dem Arbeitgeber, Antrag beim Vollstreckungsgericht | P-Konto-Bescheinigung |
Eine P-Konto-Bescheinigung wirkt nur gegenüber Ihrer Bank. Auf die Lohnpfändung beim Arbeitgeber hat sie keinen Einfluss.
Was Sie tun können
- Unterhaltspflichten angeben. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, wem Sie Unterhalt leisten, und weisen Sie es nach. Er kann höhere Freibeträge nur berücksichtigen, wenn er davon weiß. Hat eine unterhaltsberechtigte Person eigenes Einkommen, kann der Gläubiger beantragen, dass sie ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt.
- Mehr beim Vollstreckungsgericht beantragen. Das Gericht kann Ihnen auf Antrag mehr belassen, wenn Ihnen sonst weniger als das sozialrechtliche Existenzminimum bliebe, wenn Sie besondere Bedürfnisse aus persönlichen oder beruflichen Gründen haben, etwa wegen Krankheit, oder wenn Ihre Unterhaltspflichten besonders umfangreich sind (§ 850f ZPO).
- Unpfändbare Lohnbestandteile prüfen. Manche Zahlungen sind ganz oder teilweise unpfändbar, zum Beispiel ein Teil der Überstundenvergütung sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld in bestimmten Grenzen (§ 850a ZPO). Prüfen Sie Ihre Lohnabrechnung, ob Ihr Arbeitgeber das beachtet hat.
- Doppelte Pfändung vermeiden. Geht der bereits gepfändete Lohn auf Ihr P-Konto und übersteigt dort den Freibetrag, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag den Freibetrag Ihres P-Kontos anpassen (§ 906 ZPO). So wird derselbe Lohn nicht zweimal gepfändet.
Besonderheit bei Unterhaltsschulden
Pfändet ein Unterhaltsgläubiger, zum Beispiel wegen rückständigen Kindesunterhalts, gelten strengere Regeln. Dann kann mehr gepfändet werden als nach der normalen Tabelle, und das Vollstreckungsgericht legt fest, wie viel Ihnen bleibt (§ 850d ZPO).
Schützen Sie auch Ihr Konto
Ist neben dem Lohn auch Ihr Konto gepfändet, brauchen Sie zusätzlich ein P-Konto. Zahlen Sie Unterhalt oder erhalten Sie Kindergeld oder Sozialleistungen, erhöht eine P-Konto-Bescheinigung dort Ihren Freibetrag.
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