Zusätzlich Lohn gepfändet? Das sollten Sie wissen

Lohnpfändung · Verfasst von der TLC Rechtsanwaltskanzlei · Stand 24.09.2026

Oft pfänden Gläubiger nicht nur das Konto, sondern auch den Lohn. Das sind zwei getrennte Verfahren mit eigenen Regeln. Diese Seite erklärt die Lohnpfändung und wie sie mit Ihrem P-Konto zusammenhängt.

Wie funktioniert eine Lohnpfändung?

Bei einer Lohnpfändung wird der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Ihrem Arbeitgeber zugestellt. Er zahlt Ihnen dann nur noch den unpfändbaren Teil Ihres Nettolohns aus und führt den Rest direkt an den Gläubiger ab. Welcher Teil pfändbar ist, ergibt sich aus der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO.

Seit 1. Juli 2026 bleiben ohne Unterhaltspflichten 1.587,40 € netto im Monat unpfändbar. Der Betrag steigt mit jeder Person, der Sie Unterhalt leisten, um 597,42 € für die erste und 332,83 € für jede weitere Person. Verdienen Sie mehr, bleibt Ihnen zusätzlich ein Teil des Mehrbetrags. Die genauen Werte stehen in der amtlichen Pfändungstabelle.

Der Unterschied zur Kontopfändung

Lohn­pfändungKonto­pfändung
Wer führt sie aus?Ihr ArbeitgeberIhre Bank
Was ist betroffen?Ihr ArbeitslohnIhr Guthaben auf dem Konto
Was bleibt Ihnen?Unpfändbarer Teil nach der Pfändungs­tabelleFreibetrag auf dem P-Konto
Wie erhöhen?Angaben gegenüber dem Arbeitgeber, Antrag beim Vollstreckungs­gerichtP-Konto-Beschei­nigung

Eine P-Konto-Bescheinigung wirkt nur gegenüber Ihrer Bank. Auf die Lohnpfändung beim Arbeitgeber hat sie keinen Einfluss.

Was Sie tun können

Besonderheit bei Unterhaltsschulden

Pfändet ein Unterhaltsgläubiger, zum Beispiel wegen rückständigen Kindesunterhalts, gelten strengere Regeln. Dann kann mehr gepfändet werden als nach der normalen Tabelle, und das Vollstreckungsgericht legt fest, wie viel Ihnen bleibt (§ 850d ZPO).

Schützen Sie auch Ihr Konto

Ist neben dem Lohn auch Ihr Konto gepfändet, brauchen Sie zusätzlich ein P-Konto. Zahlen Sie Unterhalt oder erhalten Sie Kindergeld oder Sozialleistungen, erhöht eine P-Konto-Bescheinigung dort Ihren Freibetrag.

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